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  • Händlertelegramm 10/2018

    Zahl der Vorbesitzer: Angaben im Fahrzeugbrief sind endscheidend

    Interessantes Urteil des OLG München.  Eingeschränkte Aufklärungspflichten privater GW-Verkäufer.
    ...

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

    Ein Fahrzeugkäufer ist darlegungs- und beweispflichtig, wenn er behauptet, dass ein Mangel trotz zahlreicher unternommener Nachbesserungsversuche weiterhin besteht. Dieser Beweislast kann er jedoch damit genügen, dass er nachweist, dass der Mangel weiterhin auftritt.
    ...

  • Beim Gebrauchtwagenkauf erfüllt der Käufer seine Sorgfaltspflicht, wenn er sich die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen lässt. Wirkt diese auch bei näherem Hinsehen echt, muss der Käufer keine weiteren Nachforschungen anstellen – sofern sich darüber hinaus keine Zweifel aufdrängen, wie etwa ein auffällig günstiger Kaufpreis oder eine unübliche Kaufabwicklung. Ist dies nicht der Fall, hat der Käufer gutgläubig erworben, so das Landgericht München.

  • 03.09.2016

    Mittel der Wahl

    Eine Nachbesserung mit Gebrauchtteilen genügt

  • Dieselskandal – keine endgültige Entwarnung

    Im März 2016 fiel das erste kaufrechtliche Urteil zum Dieselskandal. Auf den ersten Blick entspricht es den Erwartungen. Das Landgericht Bochum urteilte, dass mit den manipulierten Abgaswerten durch die Testerkennung ein Sachmangel vorliegt. Gelegenheit zur Nachbesserung muss sein.

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